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Vereinbarung über Zahlungen durch Dritte

Vereinbarung über Zahlungen durch Dritte

Zuletzt aktualisiert am Nov 11, 2025

Partei A – als Auftraggeber (Käufer der Kaufverträge)
Partei B – als Beauftragter (tatsächlicher Zahler)


Präambel

  1. Partei A als Käufer und JLCPCB als Verkäufer beabsichtigen, einen oder mehrere Kaufverträge abzuschließen oder haben diese bereits abgeschlossen.
  2. Aufgrund der geschäftlichen Anforderungen von Partei A sowie anderer objektiver Gründe beabsichtigt Partei A, Partei B zu beauftragen, im Namen und auf Rechnung von Partei A die vollständige oder teilweise Zahlung an JLCPCB im Rahmen der oben genannten Kaufverträge zu leisten.


Vereinbarte Bedingungen

Nach freundlicher und einvernehmlicher Verhandlung stimmen beide Parteien den folgenden Bedingungen in Bezug auf die Zahlung zu:

  1. Partei A und Partei B sind sich einig, dass Partei A als Käufer die Produkte von JLCPCB erwirbt und Partei B als beauftragter Zahler die entsprechende Zahlung an JLCPCB leistet.
  2. Partei B handelt ausschließlich als beauftragter Zahler und ist nicht berechtigt, Rechte aus den Kaufverträgen geltend zu machen. Das bedeutet insbesondere, dass Partei B kein Recht hat, von JLCPCB die Erfüllung von Liefer- oder Rückerstattungsverpflichtungen aufgrund der im Namen von Partei A geleisteten Zahlung zu verlangen.
  3. Beide Parteien akzeptieren diese Vereinbarung, indem sie auf die Schaltfläche „Ich stimme zu“ oder „Ich akzeptiere“ klicken oder auf andere Weise ihre Zustimmung erteilen. In diesem Moment wird diese Vereinbarung rechtsverbindlich und durchsetzbar zwischen Partei A und Partei B.