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EU-Zollreform (EUCR) ab Juli 2026 – Kunden-FAQ

EU-Zollreform (EUCR) ab Juli 2026 – Kunden-FAQ

Zuletzt aktualisiert am Jun 26, 2026


Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2026 (Gültig in allen EU-Mitgliedstaaten)

Überblick über die Richtlinie:

Ab dem 1. Juli 2026 schafft die Europäische Union die Zollbefreiung für Waren mit geringem Wert ab. Alle Sendungen, die für die EU bestimmt sind, müssen unabhängig von ihrem Wert förmlich angemeldet werden und unterliegen den Zollabgaben.

Für B2C- und B2B-Sendungen gelten unterschiedliche Regelungen

B2C-Sendungen

Für Sendungen mit einem Wert von 150 € oder weniger wird ein neuer "vorläufiger Zoll" in Höhe von 3,00 € pro Position eingeführt.

Beispiel: Enthält ein Paket unter Frachtbrief Nr. 12345 3 verschiedene Produktkategorien, beträgt der gesamte vorläufige Zoll 9,00 €.

SendungsartSendungsnummerBestellnr.MengeVorläufiger Zoll
B2C-Sendung mit Warenwert ≤€15012345Y165€3
Y1750€3
3D1234561€3
Gesamt 56€9

B2B-Sendungen

Unabhängig vom Warenwert müssen alle B2B-Pakete eine förmliche Zollabfertigung durchlaufen und die Abgaben auf der Grundlage der geltenden regulären Zollsätze entrichten.

Vergleich: Vor vs. Nach der EU-Zollreform

Vor dem 1. Juli 2026 (B2C / B2B)Nach dem 1. Juli 2026 (B2C / B2B)
SendungsartB2C-SendungB2B-SendungB2C-SendungB2B-Sendung
ZollWert ≤ €150: Zollfrei (€0)
Wert > €150: Regulärer Zollsatz gilt
Regulärer Zollsatz giltB2C (Wert ≤ €150): 3,00 € pro Position
B2C (Wert > €150): Regulärer Zollsatz gilt
Regulärer Zollsatz gilt
Mehrwertsteuer (MwSt.)MwSt. gilt für alle Sendungen. Berechtigte Bestellungen können über IOSS erhoben/abgeführt werdenMwSt. gilt für alle Sendungen. Berechtigte Bestellungen können über IOSS erhoben/abgeführt werden
EU-BearbeitungsgebührenEinige EU-Mitgliedstaaten haben bereits lokale Bearbeitungsgebühren eingeführt. Beispiele hierfür sind:
• Frankreich: 2,00 €
• Italien: 2,00 €
• Rumänien: 25,00 RON
Eine einheitliche EU-Bearbeitungsgebühr ist geplant (voraussichtlich November 2026, Details folgen). Bestehende lokale Gebühren können weiterhin anfallen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F1: Was ist die EUZR und wann tritt sie in Kraft?

A1: EUZR steht für die Zollreform der Europäischen Union. Sie tritt am 1. Juli 2026 offiziell in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Alle Bestellungen, die an oder nach diesem Datum beim EU-Zoll eintreffen, unterliegen den neuen Regeln. Bestellungen, die vor dem 1. Juli eintreffen, unterliegen der vorherigen Regelung.

F2: Sind Pakete mit einem Wert unter 150 € weiterhin von Zöllen befreit?

A2: Nein. Die bisherige Zollbefreiung für Waren mit geringem Wert unter 150 € wurde vollständig abgeschafft. Alle in die EU importierten Pakete unterliegen nun Zöllen, ohne steuerfreien Freibetrag.

F3: Wie werden die Zölle für B2C-Bestellungen unter 150 € berechnet?

A3: Es wird ein pauschaler Zollstandard von 3,00 € pro Position angewendet. Für jede deklarierte Artikelposition fällt ein fester "vorläufiger Zoll" von 3,00 € an.

F4: Erheben Spediteure wie DHL, UPS oder FedEx eine "Zoll- und Steuerauslagegebühr", wenn sie die Abgaben im Namen des Empfängers vorstrecken?

A4: Ja. Wenn Spediteure Zölle und Steuern im Voraus im Namen des Empfängers zahlen, berechnen sie dem für die Steuer verantwortlichen Teil eine "Zoll- und Steuerauslagegebühr". Referenz-Auslagegebühren für EU-Länder und Spediteure sind unten aufgeführt. Da diese Gebühren je nach Land und Spediteur variieren, wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Logistikdienstleister, um die genauen Sätze zu erfahren.

LandZoll- und Steuerauslagegebühr
DHL (Pro Sendung)UPS (Pro Sendung)FedEx (Pro Sendung)
Österreich3 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 15,00 EUR3,5 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 16,25 EUR, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 8,00 EUR erhobenFedEx wendet eine gestaffelte Bearbeitungsgebühr für Zoll- und Steuerzahlungen an, die proportional zu den gesamten zu zahlenden Zöllen und Steuern ist, gemäß den folgenden drei Stufen:

1. Für Zölle und Steuern zwischen 0,01 EUR und 50,00 EUR: Die Auslagegebühr beträgt 30 % der gesamten Zölle und Steuern, mindestens jedoch 12,00 EUR.

2. Für Zölle und Steuern zwischen 50,01 EUR und 600,00 EUR: Es wird eine feste Auslagegebühr von 15,00 EUR erhoben.

3. Für Zölle und Steuern über 600,01 EUR: Die Auslagegebühr beträgt 2,5 % der gesamten Zölle und Steuern.
Belgien2,75 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 15,00 EUR3,25 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 18,20 EUR, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 8,75 EUR erhoben
Bulgarien2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 12,27 EUR oder 24,00 BGN2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 12,50 EUR
Kroatien2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 12,00 EUR2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 12,50 EUR
Zypern2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 12,00 EUR2,5 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 16,00 EUR
Tschechische Republik2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 400,00 CZK3 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 416,00 CZK, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 206,00 CZK erhoben
Dänemark2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 100,00 DKK3 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 182,00 DKK, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 89,00 DKK erhoben
Estland2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 12,00 EUR2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 16,95 EUR
Finnland2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 20,00 EUR3,5 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 16,25 EUR, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 7,90 EUR erhoben
Frankreich1,8 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 16,67 EUR3,05 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 18,45 EUR, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 8,85 EUR erhoben
DeutschlandDerzeit liegen keine Daten vor, Aktualisierung durch den Logistikdienstleister steht aus.3 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 15,7 EUR, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 7,60 EUR erhoben
Griechenland10 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 45,16 EURBei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 8,10 EUR erhoben
Ungarn2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 4740,00 HUF3 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 5518,00 HUF, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 2654,00 HUF erhoben
Irland2,5 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 14,50 EUR, bei Zollsteuerbeträgen unter 20,00 EUR wird eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben.3 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 18,65 EUR, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 9,10 EUR erhoben
Italien2,5 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 16,00 EUR. Bei Zollsteuerbeträgen unter 5,00 EUR wird eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben3 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 18,45 EUR, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 8,85 EUR erhoben
Lettland2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 12,00 EUR3 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 17,07 EUR
Litauen2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 12,00 EUR2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 12,00 EUR
Luxemburg3 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 15,00 EUR3 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 19,10 EUR, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 9,30 EUR erhoben
Malta2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 12,71 EUR2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 16,00 EUR
Niederlande2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 16,50 EUR3 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 16,05 EUR, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 7,85 EUR erhoben
Polen2,5 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 69,00 PLN3 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 85,00 PLN, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 41,30 PLN erhoben
PortugalMindestens 21,00 EUR4,5 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 19,70 EUR, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 9,60 EUR erhoben
Rumänien2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 59,00 LEI3 % des vorgestreckten Betrags, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 5,90 EUR erhoben
Slowakei2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 13,50 EUR2,5 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 17,60 EUR
Slowenien2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 12,00 EUR3 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 21,00 EUR, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 9,65 EUR erhoben
Spanien2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 15,00 EUR4,5 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 18,45 EUR, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 8,85 EUR erhoben
Schweden2 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 165 SEK3,7 % des vorgestreckten Betrags, mindestens 158,00 SEK, bei Sendungswert < 22,00 EUR wird eine Gebühr von 82,00 SEK erhoben

F5: Gibt es für B2B-Bestellungen unter 150 Euro neue Anforderungen an die Zollabfertigung?

A5: Alle B2B-Bestellungen müssen die förmliche Zollanmeldung durchlaufen. B2B-Bestellungen unterliegen nicht der für B2C-Bestellungen geltenden Regelung des vorläufigen Zolls von 3 €, sondern die Abgaben werden auf der Grundlage des tatsächlichen, den Waren entsprechenden HS-Codes berechnet und erhoben.

F6: Welche Auswirkungen wird diese Zollreform auf Pakete im Rahmen des IOSS haben?

A6: Im Vergleich zum aktuellen IOSS-Modell unterliegen Empfänger ab dem 1. Juli 2026 auch einem Einfuhr-"vorläufigen Zoll". Im Rahmen des IOSS kann JLCPCB nur die Einfuhrumsatzsteuer erheben und abführen, nicht jedoch den "vorläufigen Zoll" verwalten. Daher müssen die Empfänger den "vorläufigen Zoll" weiterhin bei der Einfuhr entrichten.

F7: Fallen bei Verwendung der DDP-Versandart eine "Zoll- und Steuerauslagegebühr" an? Wie soll ich die Abgaben gemäß der neuen EU-Richtlinie bezahlen?

A7: Es fällt eine "Zoll- und Steuerauslagegebühr" an. Wenn Sie den DDP-Service wählen, berechnet JLCPCB die relevanten Gebühren bei der Bestellaufgabe automatisch, zieht sie ein und zahlt sie in Ihrem Namen: einschließlich Mehrwertsteuer, vorläufigem Zoll und der Zoll- und Steuerauslagegebühr.

F8: Für B2C-Kunden mit Bestellungen unter 150 Euro, was ist kostengünstiger: die Nutzung des DDP-Service oder des Nicht-DDP-Service?

A8: Unabhängig davon, ob die DDP-Versandart verwendet wird, müssen die folgenden Gebühren bezahlt werden: Vorläufiger Zoll, Mehrwertsteuer und die Zoll- und Steuerauslagegebühr. Kunden sollten den geeigneten Versandservice basierend auf ihren spezifischen Bedürfnissen wählen.

Durch die Wahl von DDP: Alle Steuern und die Zoll- und Steuerauslagegebühr werden vollständig von JLCPCB verwaltet, was den Zollabfertigungs- und Lieferprozess für den Empfänger erheblich bequemer macht.

Darüber hinaus kann die Zoll- und Steuerauslagegebühr aufgrund der strategischen Partnerschaften von JLCPCB mit den Logistikdienstleistern möglicherweise rabattiert werden, was potenziell kostengünstiger sein kann, als wenn der Empfänger die Gebühr bei Ankunft direkt an den Spediteur zahlt.

Ob es letztendlich vorteilhafter ist, hängt jedoch von den tatsächlichen Versanddetails ab und sollte vom Empfänger bewertet werden.

F9: Wie kann ich bestätigen, ob mein Paket ein B2C- oder ein B2B-Paket ist?

A9: Derzeit bestimmt JLCPCB den Bestelltyp basierend darauf, ob der Empfängername und die Lieferadresse ein Unternehmen oder einen Privatkunden angeben. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Ihre Versandinformationen korrekt eingegeben werden, um Verzögerungen durch falsche Lieferadressen zu vermeiden.

Wenn die Versandart Global Standard Direct Line ist, werden Sendungen mit diesem Versandservice unabhängig davon, ob Firmeninformationen in der Lieferadresse eingegeben wurden, alle als Privatempfänger (B2C) behandelt.


F10: Kann ich die bereits gezahlten Zölle zurückerstattet bekommen, wenn mein Paket zurückgesendet wird?

A10: Gemäß den EU-Zollvorschriften sind die vorläufigen/vorübergehenden Zölle für B2C-Bestellungen mit geringem Wert (unter 150 €), die bereits vom Zoll in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden, streng nicht erstattungsfähig, selbst wenn eine Rücksendung beantragt wird. Die folgenden zwei Ausnahmen gelten: Waren mit Mängeln (gemäß Artikel 118 des Zollkodex der Union).

Rücksendungen von B2B-Paketen und anderen Sendungen, die nicht unter B2C-Grenzüberschreitende Fernabsatzgeschäfte fallen (gemäß Artikel 148 der delegierten Verordnung zum UZK).

F11: Wird es nach der Umsetzung der neuen Richtlinie zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung von Paketen kommen?

A11: Da die Freigrenze abgeschafft wird, wird der Einfuhrprozess für alle Pakete komplexer und benötigt mehr Zeit bei der Zollabfertigung. Um Verzögerungen zu minimieren, hat JLCPCB proaktiv unsere Handelsrechnungen und Versanddokumente optimiert, um sicherzustellen, dass Logistikdienstleister bei der Anmeldung im Bestimmungsland vollständige und genaue Daten haben, damit Pakete reibungslos und schnell durch den Zoll kommen. Wir bemühen uns nach Kräften, Verzögerungen bei der Paketzustellung zu minimieren. Sie können die von uns bereitgestellten Echtzeit-Tracking-Updates verfolgen, um über den Fortschritt Ihres Pakets informiert zu bleiben.

F12: Ich habe Fragen zu Zöllen. Wie sollte ich mich beraten lassen?

A12: Bei Fragen zu Zöllen oder zur Zollabfertigung wenden Sie sich bitte an den JLCPCB-Kundendienst oder Ihren lokalen Logistikspediteur und geben Sie Ihre entsprechende Bestellnummer für Unterstützung an.